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Hygienekonzept für SchülerInnen

 

Hygienemaßnahmen in Bezug auf COVID 19

  Gruppe der Schülerinnen und Schüler

Grundsatz:     Keiner kommt krank in die Schule!!!

 

1. Betreten und Verlassen der Schule

offener Beginn ab 7.10 Uhr

Die SuS dürfen ab 7.00 das Schulgelände betreten. Sie müssen keine MNB tragen.

Um 7.10 Uhr erfolgt der geordnete Einlass der SuS in das Schulgebäude. Die Schulsozialarbeiterin und der Bufdi übernehmen diese Aufgabe. Das Tragen einer MNB ist bis einschließlich 20.08.2021 verpflichtend für alle SuS. Ab dem 23.08.2021 entfällt das Tragen einer MNB für die SuS der Jahrgangsstufen 3 bis 6.

Die SuS waschen/ desinfizieren sich die Hände. Hierzu nutzen sie die

Waschräume, Waschbecken auf den Fluren oder Waschmöglichkeiten im Klassen-raum.

 

Im Schulhaus herrscht eine Einbahnstraßenregelung. Die SuS begeben sich unmittelbar in ihren Unterrichtsraum. Der Verbleib auf den Schulfluren ist untersagt.

 

Nach Unterrichtsschluss verlassen die SuS umgehend das Schulgebäude und

Schulgelände. Dabei tragen alle im Innenbereich der Schule eine MNB. Im Außenbereich der Schule müssen die SuS keine MNB tragen.

 

 

2. Allgemeine Grundsätze zum Unterricht

Der Unterricht erfolgt im Klassenverband im Klassenraum.

Fachunterricht wird in den Fachräumen erteilt.

Die SuS erhalten einen festen Sitzplatz.

 

Soweit möglich werden Schulbücher und andere Lernmittel den SuS direkt

zugewiesen. Ist dies nicht möglich, müssen benutzte Bücher und Arbeitsmittel

nach der Benutzung durch die LK bzw. durch die SuS desinfiziert werden. Alternativ können die SuS Handschuhe tragen. Diese wurden bereits im Schuljahr 2020/2021 durch die Schule gestellt. Sie werden in regelmäßigen Abständen gewaschen.

 

Die Benutzung von technischen Arbeitsmitteln (Whiteboard, Tafel etc.) erfolgt nur auf Anweisung der Lehrkraft.

 

Im Raum 13 sowie 15 (IF) ist das Tragen von Handschuhen Pflicht. Diese stellt die Schule den SuS zur Verfügung. Das Waschen der Handschuhe erfolgt in der Schule. Hier trägt der Klassenleiter die Verantwortung. Weiterhin müssen alle SuS eine MNB tragen.

 

 

Im Hauswirtschaftsunterricht ist das Tragen einer medizinischen Mund- Nasen- Bedeckung Pflicht. Auch diese wird den SUS seitens der Schule gestellt. Für das Verteilen der MNB ist die Fachlehrkraft verantwortlich.

 

 

 

3. Mund- Nasenbedeckung

Alle SuS der Jahrgangsstufen 3 bis 10 tragen im gesamten Innenbereich der Schule eine medizinische MNB.

Haben SuS die MNB vergessen oder können die genutzte Maske nicht mehr tragen, so stellt die Schule diese kostenlos zur Verfügung.

Ab dem 23.08.2021 entfällt für die SuS der Jahrgangsstufen 3 bis 6 das Tragen der MNB im Innenbereich der Schule.

 

Die MNB muss nicht getragen werden:

* im Außenbereich der Schule

 

* während des Sportunterrichtes

 

* beim Singen, wenn der Mindestabstand von 2m zwischen den SuS eingehalten

  werden kann

 

* während des Stoßlüftens der Unterrichtsräume

 

Verweigern SuS das Tragen der MNB dürfen sie nicht am Unterricht teilnehmen. Sie werden lediglich mit Aufgaben im Distanzunterricht versorgt. Das Fernbleiben vom Unterricht wird als unentschuldigtes Fehlen gewertet.

 

 

 

 

 

4. Abstandsregeln

           

 

             

3.  Pausengestaltung

Die kleinen Pausen zwischen den Stunden sowie die Frühstückspause verbringen die SuS im Raum.

 

In der aktiven Bewegungspause von 10.05 bis 10.30 Uhr begeben sich die SuS auf den zugewiesenen Pausenhof. So vermeiden wir eine Durchmischung der Jahrgangsstufen. Im Außenbereich tragen die SuS keine MNB.

 

Jahrgangsstufe       3 bis 5           Kleiner Schulhof

Jahrgangsstufe        6 bis 7           Bolzplatz

Jahrgangsstufe       8                    großer Schulhof (Baskettballseite)

Jahrgangsstufe        9                    großer Schulhof (Eingangsbereich)

Jahrgangsstufe      10                    Sitzgelegenheit „Pferdehaus“

 

 

 

 

 

 

4. Sanitärräume/ Waschmöglichkeiten für Hände

Die SuS tragen in den Sanitärbereichen eine Mund- Nasen- Bedeckung!

 

Aus einer Lerngruppe gehen die SuS nie zeitgleich zur Toilette. Sie werden

nacheinander geschickt.

           

Die Türen zu den Waschräumen bleiben immer offen.

 

Die SuS waschen sich mehrmals täglich mit Seife die Hände. Zum Abtrocknen der Hände werden Papierhandtücher benutzt.

 

5. Lüften der Räume

Regelmäßiges Lüften dient der Verbesserung und Erhöhung der Luftqualität und damit der Verringerung von Krankheitserregern!

Das Lüften der Räume liegt in Verantwortung der Lehrkraft.

* Stoßlüften mindestens nach jeder Unterrichtsstunde mit vollständig

   geöffneten Fenstern. Die Lüftung soll zwischen 3 und 10 Minuten dauern.

* In den Bewegungspausen längere Lüftungszeit.

Können Räume nicht gelüftet werden, so ist in diesen Räumen die Erteilung von Unterricht verboten!

 

6. Erteilung von Musik- und Sportunterricht

In den Jahrgangsstufen 3 bis 6 wird Musik und Kunst fächerverbindend mit 3 Wochenstunden unterrichtet. Das Singen ist nur gestattet, wenn zwischen den SuS der Mindestabstand 2m beträgt und ausreichend gelüftet wird.

Sportunterricht wird laut Stundentafel erteilt. Auf Hygienestandards in den einzelnen Bewegungsfeldern ist zu achten!

 

7. Erteilung von Wahlpflichtunterricht ab der 7. Klasse

Aufgrund der Pandemie wird der Wahlpflichtunterricht Kunst/ Musik im Schuljahr 2021/2022 fächerverbindend unterrichtet. Jede Klasse erhält ein diesbezügliches Angebot. Eine Durchmischung der Jahrgänge erfolgt nicht.

 

8. Besondere personenbezogene Maßnahmen

* tägliches Besprechen der Hygienemaßnahmen in den Lerngruppen

  (richtiges Händewaschen …)

* Visualisierung der Hygienemaßnahmen in den Räumen, Fluren und Toiletten

  (Bild- und Schriftform)

 

Beschluss der Lehrerkonferenz vom 05.08.2021

Der Beschluss der Schulkonferenz wird unverzüglich nachgeholt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 09. August 2021

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