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Elternbriefe

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Hygienemaßnahmen in Bezug auf COVID 19

 

  Gruppe der Schülerinnen und Schüler

 

Grundsatz: Keiner kommt krank in die Schule!!!

 

 

1. Betreten und Verlassen der Schule

           

offener Beginn ab 7.10 Uhr

 

Mit dem Eintreffen der SuS auf dem Schulhof dürfen sie das Schulgebäude betreten!

 

Im gesamten Schulgebäude (Flure, Toiletten, Aula, Weg zur Turnhalle der Schule ist das

Tragen einer Mund- Nasen- Bedeckung Pflicht!

 

Das Tragen der Masken in den Unterrichtsräumen ist nicht notwendig!

Ausnahme: 

Im Raum 13 (IF) ist das Tragen einer Mund- Nasen- Bedeckung Pflicht.

Hier sitzen sich die SuS auf Grund der räumlichen Gegebenheiten gegenüber.

 

Im Hauswirtschaftsunterricht ist das Tragen einer Mund- Nasen- Bedeckung

Pflicht.

 

           Die SuS waschen/ desinfizieren sich die Hände.

           Hierzu nutzen sie die Waschräume, Waschbecken auf den

           Fluren oder Waschmöglichkeiten im Klassenraum.

 

           Nach Unterrichtsschluss verlassen die SuS umgehend das

           Schulgebäude und Schulgelände. Dabei Tragen alle

           eine Maske.

 

           Auf den Fluren gilt eine Einbahnstraßenregelung!

           Markierungen auf dem Boden verdeutlichen dies.

 

 

 

2. Arbeitsplatzgestaltung für die Schülerinnen und Schüler

 

           Die Abstandsregelung von 1,50m entfällt!

 

Der Unterricht erfolgt im Klassenverband im Klassenraum.

 

Fachunterricht wird in den Fachräumen erteilt.

 

Die Anordnung der Sitzplätze erfolgt frontal, d.h. das Stellen

von Gruppentischen ist untersagt. Die SuS dürfen sich

während des Lernens nicht gegenüber sitzen.

 

           Die SuS erhalten einen festen Sitzplatz.

 

           Soweit möglich werden Schulbücher und andere Lernmittel den

           SuS direkt zugewiesen. Ist dies nicht möglich, müssen benutzte

           Bücher und Arbeitsmittel nach der Benutzung durch die LK

           bzw. durch die SuS desinfiziert werden.

 

           Die Benutzung von technischen Arbeitsmittel

           (Whiteboard, Tafel etc.) erfolgt nur auf Anweisung der Lehrkraft.

 

Im Raum 13 (IF) ist das Tragen einer Mund- Nasen- Bedeckung Pflicht. Hier sitzen sich die SuS auf Grund der räumlichen Gegebenheiten gegenüber.

 

Im Hauswirtschaftsunterricht ist das Tragen einer Mund- Nasen- Bedeckung Pflicht.

 

 

3.  Pausengestaltung

 

Es gibt kein Klingelzeichen zwischen den Stunden. Es klingelt

um 7.30 Uhr zum Unterrichtsbeginn und um 13.15 Uhr zum

Unterrichtsende.

 

Die kleinen Pausen zwischen den Stunden sowie die Frühstückspause verbringen die SuS im Raum.

 

In den aktiven Bewegungspausen begeben sich die SuS in festgelegte Zonen auf dem Pausenhof. Jede jahrgangsstufe hat festgelegte Pausenzeiten, so dass eine Durchmischung der Jahrgangsstufen nicht erfolgt. Die aktiven Bewegungspausen umfassen  20 bzw. 15 min.

 

Klasse 3/4     kleiner Schulhof

Klasse 5/6     kleiner Schulhof

Klasse 7        großer Schulhof      Zone 2

Klasse 8        großer Schulhof      Zone 1

Klasse 9        großer Schulhof      Zone 1

Klasse 10      großer Schulhof      Zone 2

 

 

Zusätzliche Bewegungspausen kann die unterrichtende Lehrkraft unter Beachtung der Hofpausenzeiten der anderen Jahrgangsstufen individuell vornehmen. 

 

 

4. Sanitärräume/ Waschmöglichkeiten für Hände

 

 

Die SuS tragen in den Sanitärbereichen eine

Mund- Nasen- Bedeckung!

 

Aus einer Lerngruppe gehen die SuS nie zeitgleich zur Toilette.

          Sie werden nacheinander geschickt.

           

           Die Türen zu den Waschbecken bleiben immer offen.

 

           Die SuS waschen sich mehrmals täglich mit Seife die Hände.

           Zum Abtrocknen der Hände werden Papierhandtücher benutzt.

 

           Zum Händewaschen werden die Waschbecken in den

           Schülertoiletten, auf den Fluren und Klassenräumen

           (soweit vorhanden) genutzt.

 Die SuS gehen auch hier nur einzeln zum Waschbecken.

 

 

 

5. Lüften der Räume

     

Regelmäßiges Lüften zur Verbesserung und Erhöhung der Luftqualität und damit der Verringerung von Krankheitserregern!

 

Das Lüften der Räume liegt in Verantwortung der Lehrkraft.

 

* Stoßlüften mindestens nach jeder Unterrichtsstunde mit

  vollständig geöffneten Fenstern.

  Die Lüftung soll zwischen 3 und 10 Minuten dauern.

* In den Bewegungspausen längere Lüftungszeit.

 

Können Räume nicht gelüftet werden, so ist in diesen Räumen die Erteilung von

Unterricht verboten!

 

 

6. Erteilung von Musik- und Sportunterricht

 

In den Jahrgangsstufen 3 bis 6 wird Musik und Kunst fächerverbindend mit 2 Wochenstunden unterrichtet. Der Chorgesang ist untersagt.

 

Sportunterricht wird erteilt. Hier werden die Nutzungsbedingungen der Rolandhalle beachtet.

 

In den jeweiligen Fachkonferenzen Sport, Kunst/Musik und WAT werden Unterrichtsinhalte entsprechend den Hygienevorgaben festgelegt.

 

 

7. Besondere personenbezogene Maßnahmen

 

 

* tägliches Besprechen der Hygienemaßnahmen in den Lerngruppen

  (richtiges Händewaschen …)

 

* Visualisierung der Hygienemaßnahmen in den Räumen, Fluren und

   Toiletten (Bild- und Schriftform)

 

 

Stand: 10.08.2020

Beschluss der Lehrerkonferenz vom 07.08.202

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